Häufige Fragen

Kann ich eine Ausbildung in den Wümme-Aller-Werkstätten machen?

In unserem BerufsBildungsBereich bieten wir Menschen mit Behinderung ein breites Angebot für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Die Angebote der beruflichen Bildung qualifizieren die Teilnehmer und Teilnehmerinnen für eine spätere berufliche Tätigkeit. Im Rahmen der beruflichen Bildung werden die Grundlagen gelegt, die die Teilnehmer und Teilnehmerinnen später für ihre Aufgaben in der Werkstatt oder in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts benötigen.

Wie lange dauert die Berufsbildungsmaßnahme?

Sie dauert zwei Jahre und schließt sich direkt an ein dreimonatiges obligatorisches Eingangsverfahren an.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Arbeitsplatz in der Werkstatt zu bekommen?

Erwachsene, denen aufgrund ihrer Behinderung keine betriebliche Berufsausbildung und keine Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten wird, haben das Anrecht auf einen Werkstattarbeitsplatz, sofern sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen. In der Werkstatt können alle Menschen mit Behinderung arbeiten, die ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.

Welche Arbeitsbereiche gibt es in der Werkstatt?

Die Möglichkeiten in unseren Werkstätten sind vielseitig. Ob in der Tischlerei, im Metallbau, in der Schlosserei, der Elektromontage oder im Bereich Gartenbau: Wir haben für alle Interessen und Talente die passende Arbeit. Auch in der Hauswirtschaft, der Gastronomie oder im Dienstleistungsbereich gibt es viele Jobs für Menschen mit Behinderung.

Wer hilft bei Fragen zum Aufnahmeverfahren und zur Kostenübernahme?

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die berufliche Bildung und Qualifikation bei der Lebenshilfe Rotenburg-Verden. Der Erstkontakt erfolgt in der Regel über den Sozialdienst der Wümme-Aller-Werkstätten.

Gibt es einen Arbeitsvertrag?

Ja, die Wümme-Aller-Werkstätten der Lebenshilfe Rotenburg-Verden gGmbH schließen mit jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin einen Vertrag, der das Entgelt, die Urlaubstage sowie die Arbeitszeit regelt.

Bekomme ich Geld für meine Arbeit?

Selbstverständlich bekommt der und die auch Lohn, wer bei uns arbeitet. Das monatliche Entgelt besteht aus einem Grundbetrag, dem Arbeitsförderungsgeld und einem individuellen Steigerungsbetrag. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kranken-, pflege- und rentenversichert.

Wie kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeit?

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Werkstätten haben die Möglichkeit, unseren Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch holen wir Sie von der Wohnung ab und bringen Sie nach Dienstschluss zurück.

Gibt es eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt?

Die Förderung des Übergangs behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gehört zu den wesentlichen Aufgaben unserer Wümme-Aller-Werkstätten. Wir bemühen uns fortwährend um Kooperationen mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts oder mit öffentlichen Einrichtungen. Unser Jobcoach unterstützt interessierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei, einen ausgelagerten Arbeitsplatz zu bekommen und ihnen so den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Kann ich die Arbeit vorher ausprobieren und die Werkstatt kennenlernen?

Wir bieten Praktika, Hospitationen, Besichtigungen und ausführliche Informationsgespräche für Betroffene, Angehörige, Eltern und Betreuer / Betreuerinnen an.

Welche Bildungsangebote / Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung gibt es?

Die berufliche Bildung in den Wümme-Aller-Werkstätten bereitet die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht nur auf die spezifischen Anforderungen ihrer Arbeit vor. Neben der Fachkunde steht auch die Vermittlung allgemeiner Fertigkeiten wie das Erlernen der Grundrechenarten oder Lesen und Schreiben auf dem Lehrplan. Computerkurse, Sportangebote oder Ernährungskurse ergänzen das vielfältige Bildungsangebot.

Gibt es ergänzende Programmangebote für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung steht im Fokus all unserer Bemühungen.

Arbeitsbegleitende Maßnahmen sorgen für Abwechslung und Ausgleich zur Arbeit. Wir bieten unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Sport über Musik und bis hin zu Rechtschreib- und Computerkursen oder einer Einführung ins Imkern ein umfangreiches und abwechslungsreiches Angebot, aus dem sie wählen können.

Wie sind die Arbeitszeiten in der Werkstatt?

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14.30 Uhr. Teilnehmer und Teilnehmerinnen der beruflichen Bildung haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises besteht ein Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub.

Gibt es im Rahmen der beruflichen Bildung einen Fahrdienst?

Sofern erforderlich, stellt die Lebenshilfe den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Berufsbildungsmaßnahmen einen Fahrdienst.

Wie sieht es mit der Verpflegung aus?

In der Kantine der Wümme-Aller-Werkstätten bekommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein gesundes und leckeres Mittagessen.

Wie werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der beruflichen Bildung entlohnt?

Der zuständige Reha-Träger zahlt in der Regel für die Dauer des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme Ausbildungs- oder Übergangsgeld.

Die Wümme-Aller-Werkstätten führen die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ab.

Kleiner Einblick in den Alltag

03.05.2024 Thema Behindertentestament

Kostenloser Vortrag in Verden
Thema Behindertentestament
VERDEN (Mai 2024). Ob Menschen mit oder ohne Behinderung – wohl allen stellt sich irgendwann einmal die Frage, wer den eigenen Besitz nach dem Tod erben wird. Und insbesondere bei Eltern und weiteren Angehörigen von Menschen mit Behinderung ist der Beratungsbedarf oft groß. Daher veranstaltet die Lebenshilfe Rotenburg-Verden einen Info-Vortrag zum Thema "Behindertentestament".

Termin und Ort des Vortrags: Donnerstag, 23. Mai, 18 Uhr, in der Kontakt- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Rotenburg-Verden in der Georgstraße 4 in Verden. Melanie Ludwig, Systemische Therapeutin unserer Systemischen Beratung LUPO, kümmert sich federführend um die Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eingeladen sind Menschen mit Beeinträchtigung ebenso wie Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer, beruflich Interessierte (nicht nur aus den Reihen der Lebenshilfe) und generell jeder und jede, der oder die sich informieren möchte. Die Teilnahme steht allen offen.

Was ist überhaupt ein sogenanntes Behindertentestament? Warum braucht man es und worauf muss man dabei achten? Fragen, die fachgerecht beantwortet werden sollen. Zu Gast ist daher Dr. Björn Winkler von der Bremer Kanzlei Dr. Mahlstedt & Partner. Er weiß: Der Gedanke an den Tod bereitet vielen Menschen Unbehagen und so versäumen sie es, erbrechtliche Fragen noch zu Lebzeiten zu regeln. Besonders Eltern mit beeinträchtigten Kindern stehen vor der Frage, wie das Erbe zu regeln ist. Sie sollten bedenken, dass ein Testament zugunsten ihres Kindes eine wichtige Möglichkeit zur Vorsorge für ihre Tochter oder ihren Sohn sein kann und verhindert, dass wichtige Hilfeansprüche durch eine Erbschaft verloren gehen.

Zunächst wird Dr. Björn Winkler etwa eine Stunde zum Thema referieren sowie Probleme und Lösungswege aufzeigen, bevor im Anschluss genügend Zeit für Fragen der Gäste ist. Der Rechtsanwalt und Notar aus Bremen erläutert, wie ein solches Testament gestaltet werden kann. Dr. Björn Winkler ist Fachanwalt für Erbrecht und hat seit vielen Jahren seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Rechtsfragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Gleichzeitig ist er Experte bei Fragen der Testamentsgestaltung für Familien mit beeinträchtigten Kindern. Der Vortrag kann daher helfen, die für die Erstellung eines Testaments wichtigen Vorüberlegungen anzustellen.

02.05.2024 Pflanzzeit läuft

Blume und Co bis 15.6.2024 samstags geöffnet
Pflanzzeit läuft
KIRCHLINTELN (Mai 2024). Haben Sie auch so richtig Lust auf die Gartensaison? Wir ja! Die Pflanzzeit läuft und wir haben bei uns bei Blume & Co in Kirchlinten (Lindhoop 3) viele Blumen und Pflanzen für den Garten, den Balkon und die Terrasse. Damit Sie noch mehr Zeit haben, sich bei uns umzuschauen, haben wir jetzt auch wieder samstags geöffnet, daher hier die aktuellen Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr sowie bis zum 15. Juni 2024 zudem samstags von 10 bis 14 Uhr.

Und: Am 12. Mai 2024 ist Muttertag, wir haben an dem Sonntag auch noch von 10 bis 12 Uhr zusätzlich geöffnet. Das Team freut sich auf den Besuch. Wer vorab einen individuellen Blumenstrauß bestellen möchte, meldet sich gern unter 04236 942744.

30.04.2024 Auf die Straße gegangen...

...für eine umfassende und faire Werkstatt- und Entgeltreform
Auf die Straße gegangen...
HANNOVER (Mai 2024). Rund 4.000 Menschen gingen kürzlich in Hannover auf die Straße und folgten damit einem Aufruf der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Niedersachsen. Gemeinsam demonstrierten sie für eine umfassende und faire Werkstatt- und Entgeltreform im Sinne aller Beschäftigten und damit für eine eine bessere Bezahlung von Menschen mit Beeinträchtigung.

Aus Rotenburg und Verden machten sich auch unsere Beschäftigten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg, um an der Demo teilzunehmen. Lautstark und mit selbstgemachten Plakaten und Schildern machten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demo ihrem Unmut Luft und formulierten ihre Forderungen. Unterstützung gab es in Form verschiedener Redebeiträge auf dem Podium.
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Jörn Steppat - Geschäftsleitung Bildung & Arbeit

Jörn Steppat
Geschäftsleitung Bildung & Arbeit, Leitung Gebäudemanagement
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Bärbel Rechten - Fachleitung Arbeit-Wohnen

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