Marco Schwandt
Teamleitung Job-Coach
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Außenarbeitsplätze, Job-Coaching & Budget für Arbeit
Blick über den TellerrandIntegration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen
Arbeitsmarkt
Die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen außerhalb der Wümme-Aller-Werkstätten ist eines der Hauptanliegen der Lebenshilfe Rotenburg-Verden gemeinnützige GmbH. Wir bemühen uns fortwährend um Kooperationen mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts oder mit öffentlichen Einrichtungen.
Außenarbeitsplätze dienen dazu, Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin arbeitet in einem Unternehmen, bleibt aber Beschäftigter / Beschäftigte der Werkstatt. Das ermöglicht ihm und ihr, die Arbeitswelt außerhalb der Werkstätten kennenzulernen und dennoch von unseren Fachkräften begleitet zu werden.
Job-Coaching
Im Rahmen des Berufsbildungsbereiches oder als Mitarbeiter / Mitarbeiterin im Arbeitsbereich der Werkstätten ist es grundsätzlich möglich, außerhalb der Werkstätten in einem Unternehmen zu arbeiten. Unsere Job-Coaches unterstützen interessierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei, einen solchen ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz zu bekommen.
Sie pflegen enge Kontakte zum allgemeinen Arbeitsmarkt und stehen sowohl dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin als auch dem Unternehmen dauerhaft und zuverlässig als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ablauf
Zunächst einmal geht es darum, herauszufinden, welcher Job der richtige sein könnte. Unser jeweiliger Job-Coach nimmt sich viel Zeit für jeden interessierten Mitarbeiter und jede interessierte Mitarbeiterin und zeigt die verschiedenen Möglichkeiten in aller Ruhe auf. Gemeinsam mit dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin sucht er einen geeigneten Betrieb aus und steht sowohl den Beschäftigten als auch dem Betrieb beratend zur Seite. Aktuell sind es etwa 60 Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Region Rotenburg / Verden und darüber hinaus, mit denen wir kooperieren, um einen Arbeitsplatz für Werkstattmitarbeiter und -mitarbeiterinnen zu bieten.
Ist der passende Arbeitsplatz gefunden, kann sich der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin weiter auf den Job-Coach verlassen. Er begleitet ihn und sie nicht nur während der Einarbeitungsphase, sondern steht dauerhaft bei allen Fragen zur Seite.
Wichtig: Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin bleibt vorerst Beschäftigter / Beschäftigte der Wümme-Aller-Werkstätten, genießt also weiterhin alle Sicherheiten, die die Lebenshilfe als Arbeitgeber bietet. Ein ausgelagerter Werkstattarbeitsplatz kann somit ein Sprungbrett zur Übernahme in ein externes Unternehmen sein.
Außerdem steht der zuständige Job-Coach auch den Unternehmen bei allen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ziele
- Vermittlung und Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Abbau von Barrieren und Ausgrenzung durch gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung
- Steigerung des Selbstbewusstseins und Ausbau der Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in der Region
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Mit der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung positionieren Betriebe sich nicht nur als Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die in Kooperation mit der Lebenshilfe Rotenburg-Verden ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze schaffen, bekommen motivierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das sorgt für eine Entlastung ihres Fachpersonals, das sich auf seine Kernaufgaben fokussieren kann.
Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, finanzielle Fördermöglichkeiten zu nutzen, außerdem kann 50% der in den Werkstätten erbrachten Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Unsere Job-Coaches beraten Unternehmen kostenlos zu allen rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen rund um die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigung.
Ausführliche Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage Partner für Industrie und Dienstleistung.
Budget für Arbeit
Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt zu ermöglichen. Sie sollen durch eine Kombination aus finanzieller Unterstützung an den Arbeitgeber – einem sogenannten Minderleistungsausgleich – und kontinuierlicher personeller Unterstützung am Arbeitsplatz – der Betreuungsleistung – Arbeitsmöglichkeiten bei einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen.
Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind daher laut § 61 Absatz 1 SGB IX Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsbereichs in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen haben. Dieser Anspruch schließt auch Menschen mit Beeinträchtigungen ein, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX erhalten.
Die Ausgestaltung im konkreten Einzelfall wird letztlich vor Ort im Einvernehmen mit den Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Leistungsträger sowie dem Beschäftigungsgeber erfolgen. Sprechen Sie unsere Job-Coaches gerne an!
Kleiner Einblick in den Alltag
03.05.2024 Thema Behindertentestament
Termin und Ort des Vortrags: Donnerstag, 23. Mai, 18 Uhr, in der Kontakt- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Rotenburg-Verden in der Georgstraße 4 in Verden. Melanie Ludwig, Systemische Therapeutin unserer Systemischen Beratung LUPO, kümmert sich federführend um die Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eingeladen sind Menschen mit Beeinträchtigung ebenso wie Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer, beruflich Interessierte (nicht nur aus den Reihen der Lebenshilfe) und generell jeder und jede, der oder die sich informieren möchte. Die Teilnahme steht allen offen.
Was ist überhaupt ein sogenanntes Behindertentestament? Warum braucht man es und worauf muss man dabei achten? Fragen, die fachgerecht beantwortet werden sollen. Zu Gast ist daher Dr. Björn Winkler von der Bremer Kanzlei Dr. Mahlstedt & Partner. Er weiß: Der Gedanke an den Tod bereitet vielen Menschen Unbehagen und so versäumen sie es, erbrechtliche Fragen noch zu Lebzeiten zu regeln. Besonders Eltern mit beeinträchtigten Kindern stehen vor der Frage, wie das Erbe zu regeln ist. Sie sollten bedenken, dass ein Testament zugunsten ihres Kindes eine wichtige Möglichkeit zur Vorsorge für ihre Tochter oder ihren Sohn sein kann und verhindert, dass wichtige Hilfeansprüche durch eine Erbschaft verloren gehen.
Zunächst wird Dr. Björn Winkler etwa eine Stunde zum Thema referieren sowie Probleme und Lösungswege aufzeigen, bevor im Anschluss genügend Zeit für Fragen der Gäste ist. Der Rechtsanwalt und Notar aus Bremen erläutert, wie ein solches Testament gestaltet werden kann. Dr. Björn Winkler ist Fachanwalt für Erbrecht und hat seit vielen Jahren seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Rechtsfragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Gleichzeitig ist er Experte bei Fragen der Testamentsgestaltung für Familien mit beeinträchtigten Kindern. Der Vortrag kann daher helfen, die für die Erstellung eines Testaments wichtigen Vorüberlegungen anzustellen.
02.05.2024 Pflanzzeit läuft
Und: Am 12. Mai 2024 ist Muttertag, wir haben an dem Sonntag auch noch von 10 bis 12 Uhr zusätzlich geöffnet. Das Team freut sich auf den Besuch. Wer vorab einen individuellen Blumenstrauß bestellen möchte, meldet sich gern unter 04236 942744.
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